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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Gruppentouren, private Touren und Tagesausflüge – von der Anfrage bis zur Durchführung.
Stand: 16. Oktober 2026
Ziff. 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Stadtführungen, private Touren und Tagesausflüge zwischen Muster Stadtführungen GmbH, Musterstrasse 3, 8001 Zürich (nachfolgend „wir“), und unseren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Sie“).
(2) Konsumentinnen und Konsumenten (nachfolgend auch „Verbraucher“) sind natürliche Personen, die einen Vertrag für den persönlichen oder familiären Gebrauch abschliessen. Geschäftskunden sind Unternehmen, Organisationen und Personen, die den Vertrag in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit abschliessen.
(3) Eigene Geschäftsbedingungen unserer Kundinnen und Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir dem schriftlich und ausdrücklich zugestimmt haben.
Ziff. 2 Leistungen
(1) Wir bieten geführte Rundgänge in Zürich als Gruppentouren mit festgelegter Route, private Touren für eine geschlossene Gruppe sowie begleitete Tagesausflüge in die Umgebung an. Inhalt, Dauer, Route, Treffpunkt und Sprache ergeben sich aus der Tourbeschreibung auf dieser Website und aus unserer Bestätigung.
(2) Billette für öffentliche Verkehrsmittel, Eintritte, Verpflegung und optionale Angebote Dritter (z. B. Schiff- oder Bootsfahrten) sind nur enthalten, wenn dies in der Bestätigung ausdrücklich angegeben ist. Wir vermitteln oder verkaufen keine Reiseleistungen Dritter; ein Pauschalreisevertrag kommt nicht zustande.
(3) Geringfügige Änderungen der Route, etwa wegen Baustellen, Veranstaltungen, Absperrungen oder Witterung, bleiben vorbehalten, soweit sie den Charakter der Tour nicht wesentlich verändern.
Ziff. 3 Anfrage und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Touren auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung, eine Anfrage zu stellen.
(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars, per E-Mail oder telefonisch stellen Sie eine unverbindliche Anfrage. Wir prüfen die Verfügbarkeit und senden Ihnen eine Bestätigung per E-Mail mit Tour, Termin, Uhrzeit, Treffpunkt, Personenzahl, Sprache und Preis.
(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Bestätigung bei Ihnen zustande. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anfrage ab, gilt sie als neues Angebot, das Sie innerhalb der darin genannten Frist durch Antwort per E-Mail annehmen können.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragstext speichern wir nicht gesondert; die wesentlichen Inhalte finden Sie in Ihrer Bestätigung.
Ziff. 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestätigung auf dieser Website angegebenen Preise: für Gruppentouren ab CHF 29 pro Person (Kinder unter 12 Jahren frei), für private Touren ab CHF 290 pro Gruppe bis 8 Personen für 3 Stunden zuzüglich CHF 70 für jede weitere Stunde und für Tagesausflüge ab CHF 79 pro Person (Rapperswil ab CHF 59 pro Person), sofern in der Bestätigung kein individueller Preis vereinbart wird. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).
(2) Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus der Bestätigung. Bei Gruppentouren ist der Preis grundsätzlich vor Tourbeginn zu zahlen; bei privaten Touren und Tagesausflügen in der Regel per Rechnung (QR-Rechnung) oder TWINT bis spätestens sieben Tage vor dem Termin. Bei kurzfristigen Buchungen nennen wir eine abweichende Frist.
(3) Geht eine fällige Zahlung trotz Erinnerung mit angemessener Nachfrist nicht ein, können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung entsprechend Ziff. 6 verlangen.
Ziff. 5 Durchführung, Treffpunkt und Teilnahme
(1) Bitte finden Sie sich rechtzeitig am bestätigten Treffpunkt ein. Wir warten bis zu 15 Minuten nach der vereinbarten Startzeit. Bei späterem Erscheinen können Sie sich der Tour – soweit möglich – unterwegs anschliessen; ein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung besteht dann nicht.
(2) Die Touren sind Spaziergänge im öffentlichen Raum. Bitte informieren Sie uns vorab über Einschränkungen, die für die Planung wichtig sind. Minderjährige nehmen nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person teil, sofern nichts anderes vereinbart ist; die Aufsichtspflicht verbleibt bei der Begleitperson.
(3) Wir können Personen von der Tour ausschliessen, die die Durchführung nachhaltig stören, andere gefährden oder sich in Kirchen und Wohnquartieren unangemessen verhalten. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht; ersparte Aufwendungen rechnen wir an.
Ziff. 6 Stornierung durch Sie
(1) Sie können vor Tourbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bitte teilen Sie uns die Stornierung per E-Mail mit; massgeblich ist der Zugang bei uns.
(2) Für Gruppentouren ist die Stornierung bis 24 Stunden vor Tourbeginn kostenfrei. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen berechnen wir 100 % des Preises.
(3) Für private Touren und Tagesausflüge gilt: bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei; 6 bis 2 Tage vor dem Termin 50 % des Preises; ab 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.
(4) Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen rechnen wir an.
(5) Eine Änderung von Termin oder Personenzahl ist nach Verfügbarkeit möglich. Bitte sprechen Sie uns so früh wie möglich an.
Ziff. 7 Absage durch uns: Wetter, Mindestteilnehmerzahl, Verhinderung
(1) Unsere Touren finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei einer amtlichen Unwetterwarnung von MeteoSchweiz für Zürich bzw. das Ausflugsgebiet oder wenn die Durchführung aus anderen Gründen die Sicherheit der Teilnehmenden gefährden würde, können wir die Tour absagen oder abbrechen.
(2) Gruppentouren setzen eine Mindestteilnehmerzahl voraus, die wir in der Tourbeschreibung bzw. Bestätigung angeben. Wird sie nicht erreicht, können wir die Tour bis spätestens 24 Stunden vor Beginn absagen.
(3) Bei Krankheit des Guides oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen bemühen wir uns um eine Vertretung. Ist dies nicht möglich, sagen wir die Tour so früh wie möglich ab.
(4) Im Fall einer Absage nach den Absätzen 1 bis 3 bieten wir Ihnen einen Ersatztermin an. Nehmen Sie ihn nicht an, erstatten wir bereits gezahlte Beträge vollständig und unverzüglich. Bei einem Abbruch erstatten wir den Preis anteilig. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Ziff. 8.
Ziff. 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmässig vertrauen dürfen – ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Leistungen Dritter, die Sie selbst buchen oder vor Ort bezahlen (z. B. Verkehrsmittel, Museen, Schifffahrten, Gastronomie), haften wir nicht; es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
(4) Für mitgebrachte Gegenstände sind Sie selbst verantwortlich, soweit uns kein Verschulden nach Absatz 1 oder 2 trifft.
Ziff. 9 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Das schweizerische Recht sieht für online, per E-Mail oder telefonisch geschlossene Verträge kein allgemeines Widerrufsrecht vor. Es gelten die Stornierungsregeln in Ziff. 6. Einzelheiten und unser freiwilliges Rücktrittsrecht für Buchungen ohne festen Termin finden Sie unter Rücktritt & Annullierung.
Ziff. 10 Fotos
Wir fertigen während der Touren keine Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmenden zu Werbezwecken an, es sei denn, alle Betroffenen haben vorher ausdrücklich eingewilligt.
Ziff. 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Gerichtsstand für Geschäftskunden ist Zürich, der Sitz unseres Unternehmens. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
(3) An aussergerichtlichen Schlichtungsverfahren nehmen wir nicht teil; eine Pflicht dazu besteht für uns nicht.
(4) Erweist sich eine Regelung dieser AGB als unwirksam, gelten alle anderen Regelungen trotzdem weiter.